Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrecht oder Unternehmensrecht meint zusammenfassend alle Rechtsgebiete, mit denen ein Unternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit für gewöhnlich in Kontakt kommt. Kleine Firmen, Handwerksbetriebe und kleine mittelständische Unternehmen verfügen meist nicht über eine eigene Rechtsabteilung. Sie benötigen deshalb eine kompetente rechtliche Beratung oder Vertretung in vielen Unternehmensbereichen.
Dies beginnt mit der Gründung von neuen oder der Umstrukturierung bestehender Unternehmen, der Optimierung von Unternehmensstrukturen, z.B. durch die Einführung eines Compliance-Systems oder den Aufbau eines effektiven Forderungsmanagements sowie die Behandlung rechtlicher Themen im Rahmen der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit. Hierzu gehört das Schadensersatz- und Gewährleistungsrecht, das allgemeine Zivilrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie der gewerbliche Rechtsschutz. Marken müssen angemeldet oder Marken-, Urheber- oder sonstige Schutzrechte verteidigt werden. Daneben sind AGB, Vereinbarungen und Verträge zu prüfen oder zu erstellen, Forderungen sind durchzusetzen oder abzuwehren. Vor allem sind im alltäglichen Geschäft auftretende rechtliche Fragen kurzfristig abzuklären.
Für jeden Teilbereich einen Spezialisten zu suchen und zu instruieren bedeutet, jedes Mal von neuem anzufangen, das Unternehmen und dessen Ziele zu erläutern. Dies kostet Zeit, und die ist bekanntlich teuer. Hier zeigen sich die Vorteile des Consigliere-Prinzips der Kanzlei SCHLESINGER Rechtsanwälte. Der Mandant bekommt einen im Wirtschaftsrecht tätigen Rechtsanwalt als Ansprechpartner, der sich um alle rechtlichen Belange des Unternehmens kümmert und dabei wirtschaftsstrategisch und unternehmerisch Denken kann. Im Gegensatz zu einem Fachanwalt, der sich nur auf ein einziges Rechtsgebiet konzentriert, ist der Wirtschaftsrechtsanwalt in mehreren Rechtsgebieten (interdisziplinär) tätig. Seine Spezialisierung liegt darin, dass er sich in den jeweiligen Rechtsgebieten ausschließlich auf die für ein Unternehmen relevanten Aspekte konzentriert. Ein weiterer Vorteil ist, dass der „Consigliere“ besser entscheiden kann, ob und wann im Einzelfall die Hinzuziehung eines besonderen Spezialisten erforderlich ist und vor allem, in welchem Bereich. Diese fachliche Entscheidung ist einem Unternehmer meist nicht möglich. Die richtige Verortung eines rechtlichen Problems und der Rückgriff auf unser großes Netzwerk garantiert schnelle und effektive Ergebnisse. Der Unternehmer muss nur seinen Consigliere informieren und kann sich dann wieder auf sein eigentliches Kerngeschäft und sein Unternehmen konzentrieren. Alles weitere erledigen wir.
Die Kanzlei SCHLESINGER Rechtsanwälte erbringt diese Leistung seit über 40-Jahren. Profitieren Sie von Profis. Durch uns können Sie
IN RUHE ERFOLGREICH SEIN!- Abmahnung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen,
AGB - Code of Conduct
- Forderungsbeitreibung, Forderungseinzug
- Forschungs- und Entwicklungsvertrag
- Geheimhaltungsvereinbarung, GHV
- Geschäftsführer
- Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Gesellschafter
- Gesellschaftsrecht
- Gewährleistung, Haftung
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Handelsrecht
- Handelsvertreter, Handelsvertretervertrag
- Inkasso
- Kooperationsvertrag
- Markenrecht
- Patent-Lizenzvertrag
- Rahmenlieferungsvertrag
- Rechtsformwechsel
- (strafbewehrte) Unterlassungserklärung
- Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf
- Vertragsgestaltung
- Vertragshändlervertrag
- Vertriebsvertrag
Weitere Themen
Kooperationen, Joint Ventures
Kooperationen – geballte Kraft.
Der Zweck von Kooperationen besteht darin, Synergien zu nutzen, das Know-how aller Beteiligten zu bündeln und auf ein gemeinsames Ziel auszurichten. Unternehmen können gemeinsam auftreten und ihr Angebot erweitern. Der Blick sollte bei Kooperationsverträgen nicht einzig auf das momentane Geschäfte gerichtet sein, sondern auf das, was gemeinsam, durch geballte Schlagkraft möglich ist.
– Rechtsanwalt Marc Schlesinger –
SCHLESINGER Rechtsanwälte unterstützt bei der Findung eines geeigneten Partners und sorgt für eine faire vertragliche Grundlage, mit einer gleichmäßigen Verteilung von Rechten und Pflichten, wobei die Kooperationspartner vor allem auch über den Umgang mit etwaigen Schutzrechten beraten werden.
Unternehmenskauf
Kompetenz in der Einschätzung von Unternehmenswerten.
– Rechtsanwalt Heinz H. Schlesinger –
Die Kanzlei SCHLESINGER Rechtsanwälte liefert in diesem Bereich grundlegende Recherchen hinsichtlich der Wertigkeit und dem wirtschaftlichen Potenzial eines zu kaufenden Unternehmens sowie eine strategische Planung, um das unternehmerische Vorhaben auf seine wirtschaftliche und rechtliche Machbarkeit hin zu prüfen.
Im Rahmen einer (Legal) Due Dilligence werden die rechtlichen Risiken des Zielobjekts geprüft. Diese Ergebnisse fließen unmittelbar in die Bewertung des Unternehmens ein und sind damit ein wesentlicher Baustein für die Findung eines Kaufpreises.
Im Rahmen der Erstellung eines Unternehmens(anteils-)Kaufvertrages werden die Ergebnisse aller relevanten Bereiche zusammengefasst und gebührend berücksichtigt. Hier kooperieren die Rechtsanwälte mit langjährigen Mitarbeitern und hinzugezogenen externen Beratern des Unternehmens, denen die Unternehmensstruktur und die internen Prozessabläufe bekannt sind, die gleichermaßen das Vertrauen des Unternehmenslenkers genießen und dessen Denk-, Handlungs- und Arbeitsweise kennen; z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und CFO. Wir begleiten den gesamten Kaufprozess; von der Due Dilligence, über die Erstellung eines Vertragsentwurfes oder der Prüfung eines vorgelegten Kaufvertrages, die Verhandlung bis hin zum Abschluss der Verträge.