Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht hat sich zu einem sehr komplexen Rechtsgebiet entwickelt und ist eines von rund 20 Rechtsgebieten, in dem der Titel „Fachanwalt“ vergeben wird. Während früher die Regulierung von Personen- und Sachschäden zum Grundhandwerkszeug des Rechtsanwalts gehörte, sind heute Kenntnisse der sich stetig verändernden Rechtsprechung sowie juristisches Fachwissen insbesondere im Zivilrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten und Schadensersatz erforderlich. Es gibt unzählige Schadenspositionen und Ansprüche, die geltend gemacht werden können sowie etliche in der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze und Grenzen, die zu beachten sind. Zudem geht das Mandat im Verkehrsrecht weit über die bloße Schadensregulierung hinaus. So muss mit einer Vielzahl von Beteiligten gesprochen und verhandelt werden. Hierzu gehören nicht nur der Unfallgegner, Ärzte und Krankenkassen, sondern auch die Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung und die Rechtsschutzversicherung sowohl des Unfallgegners, als auch des Mandanten. Im Bereich des Verkehrsstrafrecht kommen die Staatsanwaltschaft, Polizei- und sonstige Behörden hinzu. Daneben muss die Reparatur der Unfallfahrzeuge und die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs organisiert, Sachverständige kontaktiert, Gutachten erstellt und der Mandant mitunter z.B. über die Folgen eines Führerscheinverlustes und/oder die Anforderung zur Wiedererlangung informiert werden.
Gerade im Verkehrsrecht muss der Rechtsanwalt eng mit dem Mandanten zusammen arbeiten, denn es gilt die optimale Strategie zu finden und das gemeinsame Vorgehen aufeinander abzustimmen, um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erreichen.
Die Kanzlei SCHLESINGER Rechtsanwälte kann im Verkehrsrecht eine jahrzehnte lange Erfahrung aufweisen. Rechtsanwalt Heinz Schlesinger ist als Experte im Verkehrsrecht und längjähriger Syndicus-Anwalt des ADAC weit über den Kanzleistandort in Schwetzingen und die umliegenden Städte Heidelberg, Mannheim und Speyer hinaus bekannt. Er verfügt nicht nur über Spezialwissen im Verkehrsrecht, sondern kennt sich auch mit den Feinheiten des Ordnungswidrigkeitenrechts aus und ist ein versierter und anerkannter Verteidiger im Verkehrsstrafrecht.
Egal, ob als Pendler, Fernfahrer oder Privatperson, in der heutigen Zeit sind die meisten Menschen auf den Führerschein angewiesen. Von verkehrsrechtlichen „Unannehmlichkeiten“, wie Bußgeldern wegen Falschparkens oder Geschwindigkeits-überschreitung, bis hin zu schwerwiegenden und einschneidenden Maßnahmen, wie Führerscheinverlust, Entziehung der Fahrerlaubnis, Verkehrsunfällen mit Personen- und Sachschaden; das Verkehrsrecht ist zu wichtig, um es irgendwem zu überlassen. Ihre Mobilität sollte es Ihnen wert sein, einen erfahrenen Spezialisten aufzusuchen.
Die Kanzlei SCHLESINGER Rechtsanwälte erbringt diese Leistung seit über 40-Jahren. Profitieren Sie von Profis.
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Fahren unter Alkohol - Anhörung, Verhör
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Omnibusfahrer - Beschuldigter, Beschuldigtenvernehmung
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