Gewerblicher Rechtsschutz
Im Zeitalter des Internets und dem vermeintlich rechtsfreien Raum, werden Patente, Marken, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte zunehmend verletzt. Wir verteidigen die Rechte der Schutzrechtsinhaber, in dem wir den Verletzer eine Abmahnung erteilen und diesen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Auskunftserteilung und Zahlung von Schadensersatz auffordern.
Auch umgekehrt sind wir für diejenigen tätig, die eine unberechtigte oder falsche Abmahnungen erhalten haben. Wir beraten hier zu den Folgen, zeigen die Handlungsalternativen auf und geben eventuell eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Manchmal ist eine Gegenabmahnung auszusprechen oder Klage auf Löschung einer Marke zu erheben, um sich angemessen zu verteidigen.
Im Markenrecht unterstützen wir Sie – bei Bedarf – durch unser Netzwerk schon bei der Findung oder Kreation einer Marke, führen Markenrecherchen sowohl beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München für deutsche Marken, aber auch für Gemeinschaftsmarken und international registrierte Marken durch, beraten zu Nizza-Klassen und übernehmen auch die Anmeldung der Marke.
Bei der Erstellung von Logos und Web-Sites oder dem Web-Design sind das Urheber-, Marken- undGeschmacksmusterrecht sowie Bildrechte und Rechte an Fotos zu beachten. Fotos oder Bilder werden immer wieder unberechtigt verwendet und Markenrechte verletzt. Wir verteidigen Ihre Schutzrechte und mahnen konsequent ab. Oft sind die Kreationen von Designer nicht oder nicht ausreichend geschützt. Wir zeigen auf, was getan werden muss, um einen Schutz zu erreichen.
Vertrauen Sie der Kanzlei SCHLESINGER Rechtsanwälte. Durch uns können Sie
IN RUHE ERFOLGREICH SEIN!
- Abgrenzungsvereinbarung
- Abmahnung
- Album, Film, Lied, Musikstück
- Bildrecht, Fotorecht
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- DPMA – Deutsches Patent- und Markenamt
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- Strafbewehrte Unterlassungserklärung
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